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Einführung der Todesstrafe durch die EU?

author: www-data

[via wahrheiten.org] Die aktuelle Ausgabe der Focus Money (Ausgabe 35 vom 19.8.2009) hat ein Interview mit Prof. Karl Albrecht Schatschneider, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Uni Erlangen-Nürnberg. Seiner Meinung nach würde eine Ratifizierung des Lissaboner Vertrags die Wiedereinführung der Todesstrafe in allen EU-Mitgliedsstaaten bedeuten.

Hier ist ein Zitat aus dem entsprechenden Interview (Hervorhebungen der wesentlichen Argumentationspfelier von mir):

Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen "Erläuterungen" und deren "Negativdefinitionen" zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

...

Massgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäss den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten "Erläuterungen", in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

...

Diese [Erläuterungen] sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Ausserdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?

Also, in Kurzform: obwohl entsprechende Artikel der Grundrechts-Charta behaupten, dass "keine Bestimmung dieser Charta als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten [...], die in dem jeweiligen Anwendungsbereich [...], sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden" auszulegen ist, wird dieser Passus durch einen geschickten Zuständigkeitstrik (Stichwort "Anwendungsbereich") ausgehebelt. Stattdessen wird ein Anhang mit Erläuterungen für rechtsverbindlich deklariert, in dem ausdrücklich die Todesstrafe "im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch [...] um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen" erlaubt wird.

Dazu fällt mir nur ein Wort ein: Zwanzigvier.

2009-08-21 10:07 | www-data.blog20090821@rootshell.ro | [/news/politics] | permanent link


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