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author: www-data
[via wahrheiten.org] Die aktuelle Ausgabe der
Focus Money (Ausgabe 35 vom 19.8.2009) hat ein Interview mit
Prof.
Karl Albrecht Schatschneider,
ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls
für Öffentliches Recht an der Uni Erlangen-Nürnberg. Seiner
Meinung nach würde eine Ratifizierung des Lissaboner Vertrags die
Wiedereinführung der Todesstrafe in allen EU-Mitgliedsstaaten
bedeuten.
Hier ist ein Zitat aus dem entsprechenden Interview (Hervorhebungen der
wesentlichen Argumentationspfelier von mir):
Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den
aufgenommenen "Erläuterungen" und deren "Negativdefinitionen"
zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip
gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG),
Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der
Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr,
aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen
Aufruhr niederzuschlagen.
...
Massgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der
die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet,
sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu
diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt.
Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte,
Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäss den allgemeinen
Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und
Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender
Berücksichtigung der in der Charta angeführten "Erläuterungen",
in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
...
Diese [Erläuterungen] sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der
Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende
Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen
Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.
Ausserdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
Also, in Kurzform: obwohl entsprechende Artikel der Grundrechts-Charta
behaupten, dass "keine Bestimmung dieser Charta als
Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten [...], die in dem jeweiligen
Anwendungsbereich [...], sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten
anerkannt werden" auszulegen ist, wird dieser Passus durch einen
geschickten Zuständigkeitstrik (Stichwort "Anwendungsbereich")
ausgehebelt. Stattdessen
wird ein Anhang mit Erläuterungen für rechtsverbindlich deklariert,
in dem ausdrücklich die Todesstrafe "im Kriegsfall oder bei
unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch [...]
um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen"
erlaubt wird.
Dazu fällt mir nur ein Wort ein: Zwanzigvier.
2009-08-21 10:07 | www-data rootshell.ro |
[/news/politics]
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