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Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetzauthor: www-data
Zukünftig soll
es möglich sein,
sich ein "De-Mail"-Konto geben zu
lassen, in der Art von *Seufz* Dann kommt's, von Frau Heike Stach, Projektleiterin Bürgerportale beim Bundesinnenministerium: De-Mail unterliegt den gesetzlichen Rahmnebedingungen der elektronischen Kommunikation. Das heißt, das Mitlesen von Ihnalten ist grundsätzlich nur nach entsprechender richtelicher Anordnung möglich [...] Ansonsten wird die gesammte Kommunikation und Datenablage standardmäß vom Provider verschlüsselt. Oder zusammengefasst "Mitlesen von Ihnalten ist grundsätzlich ... möglich". Preisfrage, von mir, an alle, insbesondere Frau Stach: Wenn ich jetzt schon die Möglichkeit habe mittels GPG/PGP mit anderen Leuten über E-Mail verschlüsselt so zu kommuniziert, dass es keiner mitlesen kann, auch nicht nach einer richtlerlichen Kontrolle: warum sollte ich jetzt plötzlich downgraden, und zwar zu einem System bei dem der Staat "grundsätzlich" mitlesen kann? Ich vermute, der nächste Schritt ist die Illegalisierung sonstiger verschlüsselter Kommunikation außer De-Mail -- wie es in Großbritanien schon länger der Fall ist. Bisher hätte man hierzulande Schwierigkeiten gehabt, sowas zu rechtfertigen. Aber bald, da es eine 'offiziell sichere' Kommunikationsmöglichkeit für den braven Bürger gibt, wer sollte noch E-Mail+PGP benutzen wollen, ausser natürlich die steuerhinterziehenden raubkopierkinderpornoterrorristischen E-Bay-Betrüger?... (Und jetzt, um meinem Unmut etwas Luft zu lassen...) Ich verstehe nicht, warum, wenn der Staat an so viel 'Vetraulichkeit und Rechtssicherheit im elektronischen Schriftverkehr' interessiert ist, nicht einfach eine Stelle schafft, bei der ich mich mit meinem Personalausweis und meinem GPG-Fingerprint vorstellen kann, und die signieren einfach meinen pubkey? Ok, das war gelogen. Ich verstehe es schon. Es geht eben genau um dieses Mitlesen! Wenn jetzt tatsächlich eine Gewohnheit daraus werden würde, dass Leute ihre E-Mails mit einem neutrlaen und gut funktionierenden System wie GPG/PGP verschlüsseln könnten, und zwar quasi mit staatlichem Segen, dann wäre (aus Sicht des Staates) Hopfen und Malz verloren. Postgeheimnis wäre dann nicht nur per 'versprechen' gesichert, sondern sogar technologisch. Und sowas kann man ja nicht machen... da würde man sich (aus Sicht des Staates) ja selbst in die Suppe spucken. Liebes Bundesinnenministerium: es ist mir völlig egal, ob der Bundestag, entgegen meines ausdrücklchen Wunsches, das Öffnen meiner Briefe und/oder das Mitlesen meiner E-Mails erlaubt. Für meine Person werde ich alles mögliche daran setzen, dass das rein technisch nicht geht, mag der Staat noch so viele Erlaubnisse dazu haben. Denn wenn der Staat eines nicht hat, dann mit Sicherheit folgendes: einen Anspruch darauf, mein Postgeheimnis verletzen zu können. (Und dabei habe ich noch gar nicht angefangen, darauf einzugehen, dass "grundsätzlich" in Juristendeutsch so viel bedeutet wie "in der Regel". Also klingt die die betreffende Stelle im Zitat so ähnlich wie "das Mitlesen von Inhalten ist in der Regel nur nach richterlicher Anordnung möglich", was einen unmittelbar zur Frage führt: was passiert dann außerhalb der Regel, also in den gesetzlich festgelegten Ausnahmen? Wodurch werden diese gekennzeichnet? Vielleicht durch eine nachträgliche richterliche Genehmigung in einer "akkuten Gefahrenlage"? Oder zu einem vollständigen Ausbleiben dergleichen, in etwa analog zu den neuen Befugnissen des BKA?...)
2009-02-04 15:00 | www-data Older entries |