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Looking for the Guilty

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Datensammler sind Verbrecher

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"Einmal Privatsphäre bitte -- wenn es keine Umstände macht..."

author: www-data

[via heise] Heute mal aus der Reihe "Gut ist das Gegenteil von gut gemeint". Der BGH hat die Verwertung von Erkenntnissen aus einer illegalen Abhöraktion zugelassen. Begründung (aus dem Heise-Artikel):

Insbesondere enthielt [das dem Eingriff zugrundeliegende Gesetz] nach der Einschützung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden [...]. Im konkreten Verfahren seien die Grundrechtsverletzungen geringfügig gewesen, das Interesse der Strafverfolgung habe überwogen.

Auf Deutsch: aus dem "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" ist ein "Schutz, sofern es der Strafverfolgung keine Umstände macht" geworden...

Update: dass dieses Urteil die Strafbehörden geradezu einlädt, nach Herzenslust auf legaler / illegaler / scheißegaler Weise zu ermitteln (weil so eventuell gewonnene Erkenntnisse trotzdem verwertbar bleiben), muss ich wohl nicht mehr erwähnen. Good Bye Grundrechte.

2009-08-15 23:36 | www-data.blog20090815@rootshell.ro | [/digest/freedom] | permanent link


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