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"Einmal Privatsphäre bitte -- wenn es keine Umstände macht..."author: www-data [via heise] Heute mal aus der Reihe "Gut ist das Gegenteil von gut gemeint". Der BGH hat die Verwertung von Erkenntnissen aus einer illegalen Abhöraktion zugelassen. Begründung (aus dem Heise-Artikel):
Auf Deutsch: aus dem "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung" ist ein "Schutz, sofern es der Strafverfolgung keine Umstände macht" geworden... Update: dass dieses Urteil die Strafbehörden geradezu einlädt, nach Herzenslust auf legaler / illegaler / scheißegaler Weise zu ermitteln (weil so eventuell gewonnene Erkenntnisse trotzdem verwertbar bleiben), muss ich wohl nicht mehr erwähnen. Good Bye Grundrechte.
2009-08-15 23:36 | www-data Older entries |